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Ausländischer/Inländischer Arbeitnehmer

Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für 2021 und 2020

Weitere Informationen finden Sie hier.

Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für das Jahr 2018 und 2019

Weitere Informationen finden Sie hier.

Einkommenssteuertabelle und Freibeträge für das Jahr 2017

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Tägliche Grenzgänger nach Österreich

Alle Personen, die in Slowenien wohnen und ihr Gehalt aus unselbstständiger Arbeit in Österreich beziehen (sog. Grenzgänger), gelten in der Regel als in Slowenien ansässig. Das Einkommen, das sie in Österreich beziehen, müssen sie auch bei der Steuerbehörde in Slowenien als Ansässigkeitsstaat angeben.

Bis zum 10. Tag des Folgemonats hat die Monatsmeldung an das örtlich zuständige Finanzamt in Slowenien zu erfolgen. In der Monatsmeldung sind das in Österreich erhaltene Einkommen und dort abgeführte Sozialversicherungsbeiträge anzugeben. Die Monatsmeldung finden Sie auf unserer Website (nur in slowenischer Sprache).

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Aussendienstmitarbeiter in Slowenien

Wenn ein Dienstnehmer mit einem ständigen Wohnsitz in Slowenien ein Dienstverhältnis mit einem ausländischen Arbeitgeber abschließt und die Arbeit auf dem Gebiet der Republik Slowenien ausführt, dann fällt er laut Verordnung der Europäischen Gemeinschaft 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit unter das Sozialversicherungssystem Sloweniens.

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